Zürich, 23. Februar 2021 Das Bundesamt für Umwelt veröffentlichte heute die Vollzugsempfehlung für adaptive Mobilfunkantennen. Es empfiehlt den Kantonen eine deutlich höhere Belastung durch Mobilfunkstrahlung zuzulassen, diese Information aber in den Baugesuchen zu unterschlagen. Der Verein Schutz vor Strahlung ist empört über die massive Aushöhlung des Gesundheitsschutzes, besonders in Anbetracht des kürzlich veröffentlichten Berichtes der Expertengruppe BERENIS.
Kern der neuen Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen ist der Korrekturfaktor. Dieser erlaubt es adaptiven Antennen bis zu zehnmal stärker zu strahlen als bisher. Dadurch kann es neu an empfindlichen Orten wie zum Beispiel Wohnzimmer, Spielplätzen oder Spitäler zu Immissionen von bis zu 16 V/m, zwischen drei Antennen sogar bis zu 27 V/m kommen. Dies steht in krassem Widerspruch zu den Beteuerungen des BAFU, die Grenzwerte von 5 V/m würden auch durch die adaptiven Antennen eingehalten.
BAFU ignoriert Räte, Ärzteschaft und Bevölkerungswille
Das BAFU ignoriert den Willen des Ständerats, der spezialisierten Ärzteschaft, wie auch den Willen der Bevölkerung. Letztere hat mit ihren mittlerweile gegen 2‘000 Einsprachen (rund 200‘000 Unterschriften) und in Umfragen klar und deutlich mitgeteilt, dass sie keine Grenzwerterhöhung will. 85 Prozent der Befragten lehnen im Rahmen der Digital-Barometer-Befragung eine Grenzwertlockerung für 5G ab. Weiter will die Bevölkerung künftig noch besser als bisher geschützt werden, besonders vor adaptiven Antennen. Es ist absolut unverständlich, dass das BAFU den Kantonen nun empfiehlt, eine massiv höhere Strahlenbelastung bei adaptiven Antennen zuzulassen. Wie der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments festhält, geht von adaptiven Antennen eine zusätzliche Gesundheitsgefahr aus.
Adaptive vor einer herkömmlichen Mobilfunkantenne – Vollzugsempfehlung birgt massive Grenzwertüberschreitungen