Medienmitteilung: «Versteckte Grenzwerterhöhung durch Vollzugsempfehlung»
Aus Schutz vor Strahlung vom 23.02.2021
Zürich, 23. Februar 2021 Das Bundesamt für Umwelt veröffentlichte heute die Vollzugsempfehlung für adaptive Mobilfunkantennen. Es empfiehlt den Kantonen eine deutlich höhere Belastung durch Mobilfunkstrahlung zuzulassen, diese Information aber in den Baugesuchen zu unterschlagen. Der Verein Schutz vor Strahlung ist empört über die massive Aushöhlung des Gesundheitsschutzes, besonders in Anbetracht des kürzlich veröffentlichten Berichtes der Expertengruppe BERENIS.
Kern der neuen Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen ist der Korrekturfaktor. Dieser erlaubt es adaptiven Antennen bis zu zehnmal stärker zu strahlen als bisher. Dadurch kann es neu an empfindlichen Orten wie zum Beispiel Wohnzimmer, Spielplätzen oder Spitäler zu Immissionen von bis zu 16 V/m, zwischen drei Antennen sogar bis zu 27 V/m kommen. Dies steht in krassem Widerspruch zu den Beteuerungen des BAFU, die Grenzwerte von 5 V/m würden auch durch die adaptiven Antennen eingehalten.
BAFU ignoriert Räte, Ärzteschaft und Bevölkerungswille
Das BAFU ignoriert den Willen des Ständerats, der spezialisierten Ärzteschaft, wie auch den Willen der Bevölkerung. Letztere hat mit ihren mittlerweile gegen 2‘000 Einsprachen (rund 200‘000 Unterschriften) und in Umfragen klar und deutlich mitgeteilt, dass sie keine Grenzwerterhöhung will. 85 Prozent der Befragten lehnen im Rahmen der Digital-Barometer-Befragung eine Grenzwertlockerung für 5G ab. Weiter will die Bevölkerung künftig noch besser als bisher geschützt werden, besonders vor adaptiven Antennen. Es ist absolut unverständlich, dass das BAFU den Kantonen nun empfiehlt, eine massiv höhere Strahlenbelastung bei adaptiven Antennen zuzulassen. Wie der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments festhält, geht von adaptiven Antennen eine zusätzliche Gesundheitsgefahr aus.
BERENIS informierte kürzlich über die Gefahr des Mobilfunks
Die Beratende Expertengruppe für nicht-ionisierende Strahlung BERENIS informierte Mitte Januar über die Gefahr des Mobilfunks. BERENIS schreibt, dass die Strahlung bereits im Bereich der heutigen Grenzwerte für Innenräume ein Ungleichgewicht im Körper hervorruft und «[…] es ist daher zu erwarten, dass bei Individuen mit [solchen] Vorschädigungen vermehrt Gesundheitseffekte auftreten.» Wir rechnen besonders bei vorgeschädigten, alten und sehr jungen Personen mit massiven Gesundheitsschäden. Das Umweltschutzgesetz schreibt vor, dass auch die Grenzwerte für Aussenbereiche wie Marktplätze, Terrassen, Trottoirs vor solchen Schäden schützen müssen. Der Bundesrat ist also verpflichtet, alle Grenzwerte – die Grenzwerte für Aussenbereiche wie auch die strengeren Grenzwerte für Innenräume mit Langzeitaufenthalt – zu verschärfen.
Vorliegender Entscheid vom Verwaltungsgericht in Bern
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hielt Anfangs Januar bereits vorsorglich fest: Ein allfälliger Korrekturfaktor darf bei schon gebauten Antennen nicht angewendet werden. Die vorliegende Vollzugsempfehlung wird somit innerhalb von vielen hundert Verfahren gerichtlich geprüft werden müssen. Für alle bestehenden Antennen werden damit neue Baugesuche notwendig.
Mittelwerte durch die Hintertür
Der Verein Schutz vor Strahlung verurteilt die Lockerung der Grenzwerte durch dich Hintertür aufs schärfste. Das BAFU lässt mit der 6-Minuten-Mittelung und dem Korrekturfaktor eine höhere Strahlenbelastung zu, welche eine grosse Gefahr für die Gesundheit darstellt. Weiter sind adaptive Antennen bis heute weder mess- noch kontrollierbar. Die Bevölkerung hat ein Anrecht auf die versprochene Vorsorge durch messbare und sichere Antennen und Grenzwerte, die tatsächlich schützen. Wir verlangen daher einen sofortigen Rückzug der Vollzugsempfehlung und eine angemessene Verschärfung der Grenzwerte.
Medienkontakt Verein Schutz vor Strahlung
Rebekka Meier, Leitung Baurechtsabteilung, rebekka.meier@schutz-vor-strahlung.ch, 032 652 61 61
Dokumente zur Medienmitteilung
Links zur Medienmitteilung
- Medienmitteilung des BAFU vom 23.2.2021: «Mobilfunk: Die Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen ist bereit»
- Adaptive Antennen. Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur NISV für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen (PDF, 833 kB)
- Erläuterungen zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (PDF, 1 MB)
- Newsletter BERENIS – Sonderausgabe Januar 2021 (PDF, 688 kB, 21.01.2021)
- Gefahren durch 5G-Mobilfunk: Wissenschaftlicher Dienst des EU-Parlaments redet Klartext
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