Politik CH – Motion Wasserfallen am 12. Sept. im Nationalrat

 

Nun ist es definitiv, der Nationalrat wird am 12. September über die angepasste Motion Wasserfallen abstimmen. Beim Abstimmungsverhältnis 19:4 in der Kommission wird es wohl keine Diskussion mehr vor der Abstimmung im Rat geben.

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203237

https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-kvn-2023-09-05.aspx

Der Mobilfunkausbau soll demnach weiter erleichtert werden, allerdings unter der Bedingung, dass die Anlagegrenzwerte (AGW) nominell nicht angetastet werden. Wie wir Wissen, ist damit die Hintertüre weit offen für diverse faktische Grenzwertlockerungen.

Es muss klar festgehalten werden, dass die Grenzwertregelungen bei einer Annahme des Postulats, erneut massiv gelockert werden.

Die zur Diskussion stehenden Erleichterungen sehen unter anderem Folgendes vor (Option 3 im UVEK-Bericht Mobilfunk und Strahlung):

  1. Sender bis 100 Watt sollen gänzlich vom AGW ausgenommen werden. Heute gilt das nur für Mikrozellen bis max. 6 Watt.
  2. Anlagen die vom AGW ausgenommen sind, sollen im Meldeverfahren ohne Einsprachemöglichkeit gebaut werden.
  3. Der AGW soll für jede Mobilfunkanlage einzeln gelten, auch dann, wenn sich die Anlagen auf dem gleichen Mast oder Gebäude befinden.
  4. Der AGW soll für die besonders interessanten (IoT-Anwendungen) niedrigen Frequenzen von 4 V/m auf 6 V/m erhöht werden.
  5. Für konventionelle Antennen soll eine Mittelung über 24 Stunden erfolgen. Für adaptive Antennen wurde die Mittelung bereits auf 5 Minuten festgelegt.
  6. Der Zugang zu Rechtsmittelverfahren gegen Mobilfunkanlagen sollen auf allen Ebenen eingeschränkt werden.
  7. Weitere technische Erleichterungen bzw. Tricksereien für adaptive Antennen sollen folgen.
  8. Mit dem ergänzenden Postulat von NR Katja Christ (23.3764) sollen Gemeinden und Kantone gesetzlich verpflichtet werden ihre Gebäude und Infrastrukturen für Mobilfunkanlagen zur Verfügung zu stellen (Enteignung).
  9. Die Zahl der Abnahmemessungen soll reduziert werden.
  10. Die Beurteilung der Dämpfung von Gebäuden soll erleichtert werden.
  11. Der Radius für die Einspracheberechtigung soll reduziert und fix festgelegt werden, was weniger Einspracheberechtigte zur Folge haben wird.
  12. Die Prüfung von Baugesuchsunterlagen soll reduziert und erleichtert werden.

Ein Kommentar

  1. Franziska Tschabold

    Ganz Herzlichen Dank!
    Wir nutzen Ihre Info gerne um die Nantionalräte nochmals zu konfrontieren!
    Mit freundlichen Grüssen
    Franzsika Tschabold

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