Referendum gegen den «Mantelerlass Strom»
von Schutz vor Strahlung
Das eidgenössische Parlament verabschiedete «Mantelerlass Strom», um den Umbau unserer Stromversorgung per Express zu ermöglichen. Tritt das neue Gesetz in Kraft, würden zahlreiche Solar- und Windenergieanlagen neu gebaut und mit hunderttausenden Kilometern Kabel an unser Stromnetz angeschlossen. Kommunizierende Stromzähler sollen bei jedem Haushalt montiert werden und wenn möglich in Notfällen Wärmepumpe und Co. steuern. Mehr Stromkabel und die Datenübertragung von Smartmetern würden überall zu deutlich mehr Strahlung führen als bisher. Der Bundesrat würde viel Spielraum erhalten und könnte Einspracheverfahren abkürzen oder Gemeindeabstimmungen abschaffen. Wenn die Planung unseres Stromnetzes stattdessen mit der nötigen Sorgfalt angegangen würde, wären Lösungen ohne Zwangsbestrahlung möglich. Aus diesen Gründen unterstützt der Verein Schutz vor Strahlung das Referendum gegen den Mantelerlass. Bitte unterschreiben auch Sie das Referendum und sammeln Sie weitere Unterschriften. Es braucht bis Ende Jahr insgesamt 50’000 Unterschriften. Danke für Ihre wertvolle Unterstützung!
Ablauf Sammelfrist 18.01.2024
Ausgangslage
In der Schweiz hängen alle Verbraucher an einem gemeinsamen, sehr feinmaschig aufgebauten Stromnetz. Jedes Mal, wenn ein Gerät Strom bezieht, muss er genau in diesem Moment irgendwo produziert werden. Der meiste Strom in diesem Netz – rund 65% – stammt aus Wasserkraftwerken in Flüssen und bei Staumauern, rund 20% stammt von Atomkraftwerken und weniger als 10% aus Wind- und Solaranlagen. Zugleich heizen und fahren viele Schweizerinnen und Schweizer mit Produkten aus Erdöl und Gas, bei deren Verbrennung CO2 entsteht. Mit Annahme der Energiestrategie 2050 durch das Volk und aufgrund der Klimastrategie des Bundesrats soll die Energieversorgungssituation in der Schweiz nun komplett ändern. Es dürfen keine neuen Atomkraftwerke als Ersatz der bisherigen gebaut werden, und Heizungen und Fahrzeuge sollen neu mit Strom oder „erneuerbaren Energieträgern“ wie z.B. Holz oder Biogas funktionieren. Dadurch benötigt die Schweiz viel mehr Strom.
Lösungsweg aus Sicht des Parlaments
Um diesen Bedarf zu decken, entschied sich das eidgenössische Parlament für die Investition von über 100 Milliarden Franken in den Umbau unseres Stromnetzes und die Subventionierung neuer Stromproduktions-Anlagen und verabschiedete den «Mantelerlass Strom» . Bisher stammte der Strom hauptsächlich aus grossen Kraftwerken. Schon in wenigen Jahren sollen kleinere Kraftwerke wie Solaranlagen auf Alpwiesen und Dächern sowie Windenergieanlagen einen viel grösseren Anteil ausmachen. Der Strom würde neu an sehr vielen Stellen überall über die Schweiz verteilt in das Stromnetz eingespeist. Die Überwachung und Steuerung des dannzumal sehr komplexen Stromnetzes soll möglichst «smart» sein. Aus diesen Gründen hat das Parlament am 29. September 2023 eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes beschlossen, den «Mantelerlass Strom».
Referendum gegen das Gesetz
Die Fondation Franz Weber ergriff gegen diese Gesetzesrevisionen das Referendum. Bis am 18. Januar 2024 müssen 50‘000 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden, um eine Volksabstimmung im Juni 2024 zu erreichen. Der Verein Schutz vor Strahlung entschied sich, das Referendum zu unterstützen. Der Hauptgrund ist die zu erwartende starke Zunahme der Strahlung in der Nähe neuer Hochspannungsleitungen und Stromkabeln sowie durch unzählbar viele neue smarte, strahlende Geräte.
Mehr Strahlung durch mehr Stromkabel
Der Mantelerlass will, dass in der Schweiz in den kommenden Jahren viel mehr Strom produziert werden soll, nämlich etwa die Hälfte mehr als bisher. Das bedeutet zehntausende neue Solar- und Windkraftwerke in der freien Natur und auf bestehenden Dächern.
Durch den Mantelerlass würde es praktisch aussichtslos, gegen grosse Solar- und Windkraftwerke Einsprache zu machen. All diese Kraftwerke müssen mit kilometerlangen neuen Kabeln am Stromnetz angeschlossen werden, um den Strom zu Häusern, Fabriken und Ladestationen zu liefern. Zu allen neuen Kraftwerken braucht es neue Stromleitungen, die sehr schnell geplant und gebaut werden sollen. Zudem sind Netzverstärkungen nötig, da bisherige Kabel für die künftig produzierten grossen Strommengen zu dünn sind – beispielsweise für die riesige Menge Strom von Solaranlagen an schönen Sommertagen.
Neue oder verstärkte Stromkabel in der Luft oder im Boden bedeuten mehr magnetische, elektrische und elektromagnetische Strahlung. Das vom Parlament beschlossene Gesetz sieht keinerlei Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit vor.
Mehr Strahlung durch «Smartifizierung»
Wind- und Solarkraftwerke liefern nur unregelmässig Strom. Deshalb muss das ganze Stromnetz immer stärker gesteuert werden. Dazu sind zwei Massnahmen vorgesehen: Um das Stromnetz zu überwachen, den Verbrauch und die Produktion zu messen, würde mit dem Mantelerlass in jedem Haushalt ein digitaler Stromzähler (Smartmeter) installiert. Eine Einsprachemöglichkeit gegen die Installation ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die zweite Massnahme betrifft alle Solaranlagen, Wärmepumpen oder Ladestationen für Autos. Energieversorger sollen diese Geräte in Zukunft bei Energie-Engpässen oder einem notfallmässigen Strom-Überschuss via Smartmeter steuern können. Für die dauerhafte Steuerung ist die Zustimmung des Kunden nötig, im Notfall darf der Energieversorger auch ohne Einwilligung Geräte ein- oder ausschalten.
Einerseits haben Smart Meter Vorteile, dank ihnen kann man zum Beispiel im Internet seinen eigenen Verbrauch nachsehen und dann Sparmassnahmen ergreifen. Der Bund rechnet mit einer Strom-Einsparung von 1.8 Prozent. Offensichtlich genügt diese Einsparung nicht, weshalb das Parlament neu den Energieversorgern die Möglichkeit bieten möchte, flexible Stromtarife anzubieten. Kunden mit diesem Tarif würden mit tieferen Stromkosten «belohnt», wenn sie ihren Stromverbrauch (und damit ihr Verhalten) dem ständig schwankenden Strompreis anpassen. Eigentlich könnten Smartmeter die Daten zum Stromverbrauch speichern und nur einmal pro Abrechnungszeitraum dem Stromversorger übermitteln. Doch dies wird anders praktiziert: Die meisten Smartmeter sind mit strahlendem PLC oder Funkverbindung mit dem Internet oder anderen Zählern verbunden, übertragen ständig Daten und sorgen damit in privaten Räumen für erhebliche, messbare elektromagnetische Zwangsbestrahlung.
Der Bundesrat regelt die Details
Der Gesundheitsschutz wird im Mantelerlass in keinem Wort erwähnt. Bis jetzt gibt es keine (vorsorglichen) Grenzwerte für Smartmeter-Strahlung. Das Gesetz gibt dem Bundesrat freie Hand, ob er dabei Vorschriften machen will, um schädliche Auswirkungen zu vermeiden oder um gesundheitsschonende Technologien (z. B. Glasfaser anstatt Funk) vorzuschreiben. Der Bundesrat gibt den Zeitplan vor, er kann über die Häufigkeit der Datenübertragung entscheiden und er könnte Sicherheitsmassnahmen gegen Hackerangriffe anordnen. Zuständig ist das Umwelt- und Kommunikationsdepartement von Bundesrat Albert Rösti, SVP. Gegen Verordnungen des Bundesrats kann man sich nicht wehren, es gibt keine Einsprachemöglichkeit.
Als problematisch erachtet der Verein Schutz vor Strahlung auch, dass der Bundesrat neu Bewilligungsverfahren für Kraftwerke abkürzen und damit potentiell Einsprachemöglichkeiten einschränken dürfte. Wo dass neue Wind- und Solarkraftwerke gebaut werden sollen, wäre damit in der Hand von Kantonsregierungen, ohne Mitspracherecht der Bevölkerung. Ende November hat der Bundesrat nun angekündigt, dass er auch bei Hochspannungsleitungen Verfahren verkürzen will. Tausende Grundeigentümer wären bei Neubauten von Hochspannungsleitungen betroffen und könnten zur Mitwirkung gezwungen oder enteignet werden.
Alternativen vorhanden
Zurzeit lautet das Motto des Bundes offenbar «mehr Tempo, weniger Qualität». Das Parlament und der Bund handeln zurzeit überhastet und erarbeiten lückenhafte Konzepte für die zukünftige Stromversorgung. Würde stattdessen mit typisch schweizerischer Sorgfalt geplant, könnten Steuergeräte nur dort wo nötig und strahlungsfrei installiert werden. Es könnten sinnvolle Lösungen für den Bau von Stromübertragungsleitungen gefunden werden. Der Verein Schutz vor Strahlung fordert wirksame Schutzbestimmungen im Gesetz, sodass die Gesundheitsvorsorge erste Priorität hat und die Mitspracherechte von allen Betroffenen gewahrt werden. Ein vollständiger Umbau des Schweizer Stromnetzes braucht eine genauere und sorgfältigere Planung sowie eine umsichtigere Umsetzung als sie bisher geschah.
Der Verein Schutz vor Strahlung lehnt den Mantelerlass ab und unterstützt das Referendum.
Unterzeichnen auch Sie den Unterschriftenbogen und sammeln Sie Unterschriften in Ihrem Freundeskreis, in Ihrer Verwandtschaft und wenn möglich auch auf der Strasse. Danke!
Ablauf Sammelfrist 18.01.2024