Bericht Mobilfunk und Strahlung vom UVEK
Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung im Auftrag des UVEK am 18.11.2019 | Vollständiger Bericht als
Medienmitteilung: «Ausführungen zum Bericht Mobilfunk und Strahlung»
Zürich, 28. November 2019 | Auszug aus www.schutz-vor-strahlung.ch
Der langerwartete Bericht der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung wurde heute, am 28. November 2019 veröffentlicht. Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass der vorliegende Bericht von Stakeholdern verfasst wurde und kein Verein als Vertretung von Betroffenen eingeladen wurde. Das vorliegende, 120-seitige Dokument ist sehr umfangreich und möchte Druck machen, den Grenzwert zu erhöhen. Anscheinend wurde vergessen, dass der Ständerat schon zwei mal nein zu einer Grenzwerterhöhung gesagt hat. Im Bericht wurden die ausgearbeiteten Ansätze vom BAKOM in Kosten umgerechnet. Die Preise sind Behauptungen, unrealistisch und viel zu hoch angesetzt, sie dienen um Druck auf die Bevölkerung, Politik und Behörden auszuüben.
Der Bericht bestätigt die Wichtigkeit des im Umweltgesetz verankerten Vorsorgeprinzips und führt weiter aus, dass Mobilfunkstrahlung noch immer als möglicherweise krebserregend deklariert ist. Das Summary wird von allen Teilnehmenden der Arbeitsgruppen getragen. Ergänzend zum Bericht weisen wir darauf hin, dass das beratende Expertengremium der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) im April 2019 eine dringende Neubewertung des Krebsrisikos aufgrund neuer, besorgniserregender Studien vorgeschlagen hat.
Wir begrüssen die Empfehlung zur Schaffung einer ärztlich geleiteten, umweltmedizinischen NIS-Fachstelle. Damit kann das Erfahrungswissen gesammelt werden und die Fachstelle stellt eine Ergänzung zur Risikoforschung dar, damit endlich auch Praxiswissen als Erkenntnisse zum Thema Elektrosmog in Betracht gezogen wird.
In den Optionen, welche nicht von allen Teilnehmenden getragen werden, stehen unter anderem bedenkliche Inhalte wie zum Beispiel die Erhöhung der Leistungsgrenze von Mikrozellen von 6 auf 100 Watt ERP. Aktuell unterstehen Mikrozellen bis 6 Watt ERP Sendeleistung keinen Anlagegrenzwerten. Diese Lücke ist problematisch: so werden Mikrozellen beispielsweise bei Kinderspielplätzen oder als Bodenantennen in der Nähe von Strassencafés aufgestellt. Diese strahlen nachweislich viel stärker als der Anlagegrenzwert.
Der in den Optionen geforderte Anlagengrenzwert für Mikrozellen ist unabdingbar. Er dient dem Schutz vor übermässiger Strahlenbelastung an Orten wie z.B. Kinderspielplätzen, was eine Leistungslimitierung nicht erreichen kann.
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https://schutz-vor-strahlung.ch/news/medienmitteilung-ausfuehrungen-zum-bericht-mobilfunk-und-strahlung/
Bericht «Mobilfunk und Strahlung»: Durch Grenzwerterhöhung droht eine noch höhere Zwangsbestrahlung
Zürich, 28. November 2019 | Auszug aus www.frequencia.ch
Durch Grenzwerterhöhung droht eine noch höhere Zwangsbestrahlung, mit negativen Folgen für Bevölkerung und Umwelt. Kantone und Gemeinden sollten unverzüglich die Umsetzung eines zukunftsweisenden Mobilfunkkonzeptes einfordern, das auf der strahlungsmindernden Trennung zwischen Innen- und Aussenraumversorgung basiert.
Was am BAFU-Bericht wesentlich ist:
- Der Bericht präsentiert Szenarien, die stufenweise vom Status Quo mit dem geltenden Anlagegrenzwert von 6 V/m bis zur Maximalforderung einer Erhöhung auf 20 V/m reichen. Zeitbedarfs- und Kostenberechnungen favorisieren eine Grenzwerterhöhung. Deren Folge wäre eine massiv verstärkte Strahlenbelastung mit entsprechend höherem Risiko von Gesundheitsschäden. – Zur Erinnerung: Der Ständerat hat sich zweimal gegen eine Grenzwerterhöhung ausgesprochen.
- Der Bericht zeigt auch zwei zukunftsorientierte Konzepte mit einer zwischen dem Aussen- und dem Innenraum getrennten Mobilfunk- und Internetversorgung (Indoor- und Outdoor-Versorgung). Die Aufhebung des bestehenden, absurden Versorgungskonzepts, wonach Innenräume durch Aussenantennen versorgt werden, ermöglicht eine bedeutende Grenzwertsenkung. Damit können im Freien und in Gebäuden strahlungsarme Lebensräume entstehen.
«Bund und Betreiberfirmen müssen im Hinblick auf Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt zugunsten der Bevölkerung bzw. der Kunden unverzüglich mit der Verwirklichung des strahlungsminierenden Konzepts einer zwischen Innen- und Aussenraum getrennten Versorgung beginnen», so Peter Schlegel, Vorstandsmitglied von frequencia.
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https://www.frequencia.ch/2019/11/28/bericht-mobilfunk-und-strahlung-durch-grenzwerterhoehung-droht-eine-noch-hoehere-zwangsbestrahlung/
Im Zweifel Grenzwerte beibehalten
30.November 2019 | Auszug aus www.beobachter.ch
Ein schneller Ausbau der Mobilfunktechnologie auf 5G ist nur zu haben, wenn die geltenden Grenzwerte für Antennenanlagen erhöht werden. Doch der Bundesrat ist gut beraten, die Sicherheit höher zu gewichten als das Tempodiktat der Telekomindustrie. Ein Kommentar von Beobachter-Chefredaktor Andres Büchi.
«Es gibt keinen Grund, diese vorausschauende und vorsichtige Politik im Interesse des Gesundheitsschutzes vorschnell den lautstark reklamierten Bedürfnissen der Telekom-Industrie zu opfern», sagt Beobachter-Chefredaktor Andres Büchi.
Endlich liegt er vor, der im Auftrag des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vorgelegte Bericht «Mobilfunk und Strahlung». Der Bericht ist verständlich abgefasst und zeigt den Stand der Dinge zum umstrittenen Ausbau des Mobilfunknetzes auf die fünfte Generation 5G differenziert auf.
Zum wesentlichen Punkt, inwiefern Mobilfunkstrahlung generell und insbesondere die neue superschnelle Funktechnologie ein für Mensch und Natur gefährliches Potenzial birgt, bleibt der Bericht nüchtern und sachlich, ohne die kritischen Punkte zu verharmlosen. Er liefert damit ein gutes Fundament für die politische Beurteilung, wie die an Kapazitätslimiten stossende Mobilfunkversorgung ausgebaut, beziehungsweise für die Zukunft sichergestellt werden soll.
Hinweise auf biologische Risiken
Tatsache ist aber auch: Hinsichtlich eventueller gesundheitlicher Wirkungen der 5G-Funktechnologie – speziell im noch nicht bewilligten, künftig erst anvisierten Millimeterwellenbereich – gibt es bis heute «keine abgeschlossenen wissenschaftlichen Studien». Untersuchungen von biologischen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung in allen bisher freigegebenen Frequenzbereichen sind uneinheitlich. Es gibt aber vereinzelte bis gut dokumentierte Hinweise auf folgende Effekte:
- erhöhtes Tumorrisiko im Kopfbereich
- verändertes Verhalten von Kindern (speziell Hyperaktivität)
- negative Auswirkungen auf die Qualität von Spermien
- nicht thermische Wirkungen auf die Hirnströme
- Zunahme von Krebserkrankungen bei Ratten und Mäusen mit bereits vorliegenden genetischen Defekten
- mögliche Störung der Chromosomenteilung
- erhöhte Zelltod-Raten aus Zellversuchen
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https://www.beobachter.ch/politik/kommentar-zu-5g-im-zweifel-grenzwerte-beibehalten
Kommt jetzt die Grenzwerterhöhung für 5G via Hintertüre?
28. Nobvember 2019 | Auszug aus www.aefu.ch
Dient der Bericht der Arbeitsgruppe des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einzig der Legitimation höherer Grenzwerte? Die AefU lehnen jegliche Lockerung des Schutzniveaus ab und zeigen eine Alternative auf.
Schon zwei Mal hat der Ständerat Grenzwerterhöhungen für Mobilfunkanlagen abgelehnt. Für den neuen Mobilfunkstandard 5G sollen nun aber die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung durch die Hintertüre trotzdem indirekt erhöht werden. Dies belegt der heute erschienene Bericht ‹Mobilfunk und Strahlung›. Verfasst hat ihn eine ad hoc Stakeholdergruppe des UVEK, der auch die AefU angehörten. Die maximale Leistung der Sendeanlage1 soll nicht mehr als Massstab für die Belastung der AnwohnerInnen gelten. Neuer Massstab für sogenannte adaptive Antennen ist ein gemittelter Wert. Das heisst, die Strahlung dürfte den Anlagegrenzwert temporär um einen Korrekturfaktor überschreiten. Diese neue Auslegung entspricht einer indirekten Grenzwerterhöhung.
Höhere Belastung für AnwohnerInnen
AnwohnerInnen von 5G-Sendern würden damit zeitweise stärker belastet, als es die heute geltende Definition des Anlagegrenzwertes zulässt. Zudem sind sie neu u.a. einer im Mobilfunk noch nie dagewesenen Dynamik der Strahlung ausgesetzt. Denn bei den Funkmasten mit 5G verändert sich die Sendeintensität sehr schnell und sehr stark. Welchen Einfluss dies auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der AnwohnerInnen hat, wurde bisher viel zu wenig untersucht.
Dies bestätigte kürzlich auch ein Bericht im Auftrag des Europäischen Parlaments: Die sogenannten adaptiven Antennen für 5G würden die Bevölkerung mehr und anders belasten. Messungen unter realistischen Bedingungen würden jedoch weitgehend fehlen.
Keine Aufweichung der Grenzwerte – weder direkt noch indirekt
Die AefU lehnen jede Erhöhung der Grenzwerte kategorisch ab und fordern ein Festhalten am Vorsorgeprinzip. Denn immer mehr Studien legen nahe, dass Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädlich ist. Schon 2011 stufte die internationale Krebsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Funkstrahlung als möglicherweise krebserregend ein. Das Beratungsgremium der IARC hat sich im April 2019 aufgrund neuer, besorgniserregender Studien dafür ausgesprochen, dass diese das Krebsrisiko von Funkstrahlung mit hoher Priorität neu beurteilen soll.
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http://www.aefu.ch/fileadmin/user_upload/aefu-data/b_documents/Aktuell/20191128_AefU_MM_Kommt_jetzt_die_Grenzwerterhoehung_fuer_5G_via_Hintertuere-.pdf
5G: Viele heikle Fragen sind unbeantwortet
30. November 2019 | Auszug aus www.infosperber.ch
Anstatt Empfehlungen liefert die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» nur fünf umstrittene Optionen für den Mobilfunk-Ausbau.
Die Situation ist verfahren: Alle wichtigen Player in der Frage des Mobilfunkausbaus auf den 5G-Standard haben sich festgelegt und zum Teil schon beträchtliche Mittel investiert. Der Bundesrat hat 5G zu einer strategischen Priorität erklärt und die Einführung neuer Antennen explizit gefördert, die Telefongesellschaften haben kräftig investiert, die Gegner haben in nie dagewesenem Mass mobilisiert, die Seilschaften sind in Position. Verlieren ist verboten.
Bundesrat weicht der Grenzwertentscheidung aus
Das Problem: Soll 5G nach den Plänen der Mobilfunkindustrie ausgebaut werden, ist eine Erhöhung der Grenzwerte bis zu sechsfacher Strahlenbelastung an Orten mit empfindlicher Nutzung nötig. Diese entscheidende Frage wird in der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) geregelt, die der Bundesrat ohne Konsultation ändern könnte. Aber nachdem der Ständerat in den letzten vier Jahren zwei Vorstösse aus den eigenen Reihen für eine Grenzwerterhöhung abgelehnt hatte, waren dem Bundesrat aus Rücksicht auf den Parlamentswillen gewissermassen die Hände gebunden. Doris Leuthard als damalige Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragte deshalb 2018 eine Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung», zu den «Bedürfnissen und Risiken des künftigen Mobilfunks» Bericht zu erstatten und insbesondere Empfehlungen zu den Grenzwerten abzugeben. Ein eindeutiges Votum hätte den Bundesrat informell zu einer Grenzwerterhöhung legitimiert.
Optionen statt Empfehlungen
Aber es kam anders: Die Arbeitsgruppe hat keine Empfehlungen abgegeben, sondern fünf Optionen entwickelt, wie es mit 5G weitergehen könnte: vom Status quo bei den Anlagegrenzwerten bis zu einer Erhöhung von bisher 6 Volt pro Meter auf 20. Für den Schweiz. Verband der Telekommunikation (ASUT) bietet gemäss seiner Medienmitteilung zum Bericht nur eine Erhöhung der Grenzwerte auf 11,5 bzw. 20 V/m «realistische Ausbauoptionen». Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz dagegen lehnen «jede Erhöhung der Grenzwerte kategorisch ab». Da 80 Prozent der Mobilfunknutzung im Innern von Gebäuden stattfinden, schlagen sie eine Trennung der Versorgung vor: aussen durch die bestehenden Antennen, in die Gebäude durch Glasfaserkabel und dann durch individuelle Feinverteilung.
Von der Eidg.Kommunikationskommission (ComCom) stammt schliesslich der Vorschlag, die Mobilfunkfirmen sollten Antennen gemeinsam betreiben, da dies den Wettbewerb stärke. Bei Einführung der Mobiltelefonie tönte es gerade umgekehrt. Da musste jeder Betreiber sein eigenes Netz aufbauen, was Mehrkosten, grössere Antennenabstände und höhere Immissionen zur Folge hatte.
Die Arbeitsgruppe schlägt auch weniger kontroverse «begleitende Massnahmen» vor: Harmonisierung des Vollzugs unter den Kantonen, Monitoring der Gesundheitsauswirkungen, Information der Bevölkerung, Intensivierung der Forschung und Einrichtung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle. Aber die helfen allesamt nicht, einen Entscheid zu finden, sondern verzögern ihn eher.
Bundesgesetzwidrige Verordnung?
Ein Entscheid ist nicht nur schwierig, weil die Fronten hart sind, sondern weil Fehler gemacht wurden. Um 5G bereits einführen zu können, wenn auch mit begrenzter Leistung und auf den bereits bestehenden Frequenzen, hat der Bundesrat in seiner Revision der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) vom Frühjahr eine neue Messung für die sog. adaptiven Antennen eingeführt. Diese Antennen richten sich nach den jeweiligen Nutzern und senden in der Richtung unterschiedlich stark. Für solche Antennen gelten neu Mittelwerte über sechs Minuten und über die räumliche Ausdehnung. Das ist auf den ersten Blick nachvollziehbar. Aber: Herkömmliche Antennen, für die fixe Grenzwerte gelten, senden ebenfalls unterschiedlich stark, je nachdem wieviele Leute gerade ihr Handy benutzen. Zudem hat der Bundesrat in der revidierten NISV die Definition der technischen Parameter der Messung an das Bafu delegiert. Ein Rechtsgutachten der Aarauer Kanzlei Pfisterer Fretz beurteilt diese Delegation auf Stufe der Vollzugshilfe «mehr als kritisch». Der unterschiedlichen Behandlung von adaptiven Antennen fehle die wissenschaftliche Grundlage, die das gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeprinzip sicherstelle. Beschwerden bis vor Bundesgericht gibt der Gutachter angesichts der «Bundesgesetzwidrigkeit» der NISV gute Chancen. Dies ist wohl auch der Grund, warum die meisten Baugesuche in letzter Zeit auf Eis gelegt wurden.
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https://www.infosperber.ch/Artikel/Gesundheit/Mobilfunknetze-5G-Strahlung-Grenzwerte-Kontrolle?fbclid=IwAR2-a2SFkN5-lDgFxSO08AjowmuUvlxTlawgNrhPafvSE4bkmY5m2SZanNo
Weiterführende Informationen
Bafu Bericht zur Mobilfunk-Strahlung
ASUT Fachbericht Mobilfunk
Ärzte für Umweltschutz Mobilfunk Stellungnahme
NISV Neue Verordnung zur Messung
Rechtsgutachten Pfisterer-Fretz zu G5