Mobilfunk: «Grenzwert pro Anbieter statt pro Antenne»


Gefunden auf infosperber.ch von Niklaus Ramseyer
/ 02. Jan 2020 | Original Link

Mit einem Trick möchten die «Expertokraten» der ComCom die Strahlengrenzwerte für Mobilfunk-Antennen massiv erhöhen.

«Der Mann, der über den Mobilfunk wacht», über die Handy-Netze in unserem Land also, war am 27. Dezember zu Gast in der SRF-Nachrichtensendung «10vor10». Er heisst Stephan Netzle und ist Präsident der Kommunikationskommission (ComCom). Mit einem kühnen Vergleich begründete er, wieso die Mobilfunk-Strahlengrenzwerte bald nicht mehr «pro Antenne», sondern «pro Anbieter» gerechnet werden sollen. Und dies selbst dann, wenn diese Anbieter zu zweit oder zu dritt von derselben Antenne je bis zum maximalen Grenzwert strahlen: Das sei nämlich «wie bei zwei Motorbooten auf einem See», meinte Netzle: «Wenn die sich kreuzen, werden die Wellen ja auch nicht doppelt so hoch.»

«Scho e chli meh!»

Auf Nachfrage des Moderators präzisierte Netzle dann schwammig: Es gebe wohl da und dort schon «e chli meh». Wie viel mehr (Wellen im See nach zwei Motorbooten – oder Funk-Strahlen vom dreifach genutzten Antennen-Mast) wollte und musste Netzle nicht weiter ausführen. Er betonte aber, ohne den entsprechenden Ausbau des Netzes werde «die Qualität schlechter». Und: Die Mobilfunk-Betreiber seien am neuen System mit der «Limite pro Anbieter» statt pro Antenne sehr interessiert. Denn das spare viel Geld und Zeit. Netzle abschliessend: Um das erwähnte «e chli meh» Strahlung werde man leider nicht herumkommen.

Das gilt vor allem für die superschnelle G5-Technologie, die jetzt schon im ganzen Land rasant aufgebaut wird, wie der Filmbeitrag in «10vor10» zeigte.

ComCom-Präsident Stephan Netzle: «Eine weitere Kapazitätserhöhung ist unumgänglich»

Wird der Grenzwert von 3 bis 6 Volt pro Meter (V/M), der jetzt für die bereits strahlenden rund 18’500 Handy-Antennen im Land gilt, nicht auf bis zu 20 V/M rund vervierfacht, müssten für ein schweizweites 5G-Netz 26’500 Antennen neu gebaut und 5000 bestehende nachgerüstet werden. Kostenpunkt: 7,7 Milliarden Franken. Dagegen lägen die Investitionen für die derzeit «konzessionierten» drei G5-Anbieter (Swisscom, Sunrise und Salt) mit den um ein Mehrfaches strahlenden Miniantennen, von denen es nur 2000 neue und 8500 nachgerüstete bräuchte, bloss etwa bei einer Milliarde Franken. Auch der Zeitrahmen ist massiv unterschiedlich: Für die weiterhin nach geltendem Recht (3 bis 6 V/M) strahlende, teure Variante rechnet man mit 25 Jahren bis zum flächendeckenden Vollausbau. Bei der massiv mehr strahlenden Version mit Mini-Antennen nur 5 Jahre.

Wohl auch deshalb drängen die Anbieter auf eine Anhebung der Grenzwerte. Sie haben bereits versucht, dies via Ständerat politisch durchzudrücken. Doch die kleine Kammer wies einen entsprechenden Vorstoss ab – im Wissen darum, dass schon die mit 3 bis 6 V/M strahlenden, heutigen Antennen in der Bevölkerung sowie bei Gemeinde- und Kantonsbehörden auf wachsenden Widerstand stossen.

Kompetenzen-Wirrwarr der Konkurrenz wegen

Doch ComCom-Chef Netzle hält auf der Homepage seiner Kommission fest: «Eine weitere Kapazitätserhöhung ist unumgänglich.» Sein «Mittelweg», wie er ihn nennt, mit einem «Grenzwert pro Anbieter statt pro Antenne», welche im «Trio» dann doch halt mehr strahlen würden, dürfte indes politisch kaum durch- und umsetzbar sein.

Es ist ohnehin nicht klar, ob Netzles ComCom für die Strahlengrenzwerte überhaupt zuständig ist: Die Kommission hängt als Expertengremium in der rechtsstaatlichen Systematik zwischen Exekutive, Legislative und Gerichtsbarkeit irgendwo im Niemandsland. So wird diese «Regulierungsbehörde» zwar durch Steuergelder finanziert und ist administrativ dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unter SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga zugeordnet. Ihre «sieben vom Bundesrat ernannten Mitglieder» (so die offizielle Definition) sollen jedoch «unabhängige Sachverständige» sein. Die ComCom sei «von den Verwaltungsbehörden unabhängig» und «unterliegt in ihren Entscheiden keinen Weisungen vom Bundesrat und Departement».

Die Idee dahinter: Damit auch im Telekom-Bereich «Markt und Konkurrenz» als oberste Maximen herrschen, soll das «unabhängige Gremium» (insbesondere bei Konzessionsvergaben) dafür sorgen, dass die bundeseigene Swisscom nicht bevorzugt werde. Kurz und ungut: Expertokratie statt Demokratie.

Doch da ist auch noch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) im selben UVEK. Und wenn es um Strahlenbelastungen geht, zusätzlich das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Um den entsprechenden Zuständigkeiten-, Verantwortungs- und Kompetenzen-Wirrwarr etwas zu klären, sah sich das Departement Leuthard (heute Sommaruga) genötigt, eine mehrseitige Tabelle mit dem Titel «Aufgabenverteilungen» auf seiner Homepage ins Netz zu stellen.

Und dann kontrolliert gar keiner

Gerade bei der Kontrolle der Strahlenbelastung hat das wenig geholfen: Mit einem «Qualitätssicherungssystem (QS)» hätten sich die Telecom-Anbieter faktisch selber kontrollieren sollen und dürfen. Das verantwortliche Bafu führte derweil hingegen acht Jahre lang kaum seriöse Überprüfungen durch. Mit fatalen Folgen: Als das Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz 2015 konkret 14 Antennen vor Ort nachmass, verstiessen 8 davon gegen die Baubewilligung.

Das hat das Bundesgericht jetzt Anfang November in einer Urteilsbegründung festgehalten. Und die Bundesbehörden scharf gerügt: Der Bund kontrolliere das ganze Antennennetz mit fast 20’000 Anlagen «ungenügend», stellten die Lausanner Richter fest. Sie ordneten auch gleich eine Sonderprüfung an: Bundesbern müsse unverzüglich eine «schweizweite Kontrolle des ordnungsgemässen Funktionierens» dieser Systeme vornehmen. Denn: Es sei nicht klar ob die entlarvten, fehlerhaften Antennen die Strahlengrenzwerte überschritten hätten.

Doch bevor auch nur feststeht, ob sie die jetzt bestehenden Grenzwerte überhaupt einhalten, fordern Fernmelde-Anbieter vorlaut weiter eine massive Erhöhung der Strahlenbelastung – und dies möglichst per Verordnung (ohne Parlamentsdebatte, geschweige denn Volksabstimmung).

Unfug der zwanghaften Konkurrenz-Ideologie

Ohnehin zeigt das Antenne-Problem den Unfug zwanghafter Markt- und Konkurrenzideologie schonungslos auf: Statt dass ein politisch strikt kontrollierter, konzessionierter Anbieter mit Leistungsauftrag ein funktionierendes, flächendeckendes Netz aufbaut und betreibt, sollen nun nur um der Konkurrenz willen drei Anbieter nebeneinander drei G5-Netze mit Zehntausenden neuer Antennen im ganzen Land installieren, die dann heftig um die Wette strahlen. Für Milliardenkosten – die sie dann natürlich wieder von ihren Kunden (von uns fast allen also) eintreiben müssen.

Derlei Unsinn stellt selbst ComCom-Chef Stephan Netzle leise in Frage: Die Telecom-Konkurrenten (Neudeutsch «Mitbewerber») müssten sich «zunehmend Gedanken über die gemeinsame Erstellung und Nutzung der Infrastruktur machen», schreibt er auf der ComCom-Webseite. Und fürchtet sogleich wieder um den sakrosankten «Wettbewerb, der in unserem Land zu einer guten Qualität und hohen Versorgungsgrad im Bereich Telekommunikation geführt» habe. Er vergisst und verschweigt dabei die Tatsache, dass die Schweiz zu Zeiten der bundeseigenen PTT das weltweit beste und stabilste Telecomnetz hatte – wie seither nie mehr. Und dass damit der Bund erst noch nicht parallel dazu ein milliardenteures zweites Sicherheitssystem für Militär und Polizei aufbauen musste. Die PTT war einer der grossen Standortvorteile unseres Landes. Bis sie aus marktideologischen Gründen zerschlagen wurde. Der Konkurrenz wegen, die nun (weil ad absurdum) wieder in die Zusammenarbeit der Konkurrenten führen soll.

Games, TV, Videos – und der schlaue Bauer

Ob wir das superschnelle G5-Netz überhaupt brauchen, während die meisten Smartphone-Nutzer mit G4 ganz gut fahren und ältere Leute gar weiterhin mit 2G telefonieren, ist auch nie geklärt worden. Doch doch, waren sich die Telecom-Anbieter und ihr «Regulator» Stephan Netzle im «10vor10»-Beitrag einig: Für die Verbindung von Maschinen miteinander etwa brauche es G5 – für Videos, TV und Games im Privatbereich auch. Und auch hier wieder das ewig gestrige Markt-Mantra: Die weltweite «Konkurrenz» anderer Länder schlafe nicht.

Mit G5 könne man bei über 200 Megabit pro Sekunde «einen grossen Film im fahrenden Auto» herunterladen und anschauen, schwärmte ein SRF-«Digital-Redaktor» vor laufender Kamera. Zum Vergleich: Manche NormalverbraucherInnen kommen schon mit nur 2 Megabit problemlos zurecht.

Immer wieder wird auch «Smart Farming» (der schlaue Bauer) ins Feld geführt, was eben nur mit G5 möglich wäre. Damit könnte die Landwirtschaft Energie und umweltbelastende Mittel einsparen. Der Emmentaler Bauer Andreas Sommer sieht das ganz anders: Es gehe beim Netzausbau «nur um eine Geldmacherei», ist er überzeugt. Er unterstützt darum die «Mobilfunk-Haftungsinitiative». Sie verlangt mit einem neuen Artikel 76a «Mobilfunkhaftung» in der Bundesverfassung: «Die Konzessionärin haftet für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb einer Sendeanlage für Mobilfunk oder für drahtlose Empfangsgeräte verursacht werden.»

Ob damit auch Schäden an Game-süchtigen Kindern und Jugendlichen gemeint sind, ist unklar. Gemäss einem Bericht im neusten «Spiegel» (Nr. 1/28.12.2019, Artikel kostenpflichtig) unter dem Titel «Wie ein Heroin-Junkie» weisen allein in Deutschland schon 270’000 Kinder und Jugendliche «internetbezogene Störungen» auf. Die Kinder seien im Schnitt zwei Stunden pro Tag für Spiele wie «Fortnite» oder «Minecraft» und «Fifa» im Netz. Die Weltgesundheitsorganisation WHO anerkennt Internetsucht längst als «Krankheit». Die ComCom kümmert das kaum – solange nur ihr «Markt schön spielt».

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Ein Kommentar

  1. Reto Capeder

    Wie soll denn der einzelne Mensch vor Immissionen, denen er täglich ausgesetzt ist, geschützt werden, wenn für jede Art von Strahlung wieder eine andere Stelle (halb) zuständig ist.
    Für jede Stelle von Mobilfunk, Rundfunk (DAB+), Polizei- und Grenzwacht-Funk (Polycom), Militär- und Flugfunk, Radar, SBB (16.6 Hz) und Energieversorger (50 Hz), etc. wird die Verantwortung immer an andere Stellen verteilt. So ist es niemals möglich eine Gesamt-Verantwortung für eine Gesamt-Belastung durch EMF beim Einwohner zu eruieren und koordinierte Massnahmen im Falle einer Beeinträchtigung von Menschen anzuordnen.

    Der Einwohner erhält nie eine Antwort auf die Frage der Gesamtbelastung.
    Ich bin mir nicht sicher ob es sich hier um Dummheit oder um ein ganz gezieltes, über Jahrzehnte hinweg, geplantes Spiel der Mobilfunk-Lobby handelt. Unter Anleitung der ICNIRP wird da viel hinter dem Vorhang gemauschelt.

    Auch die Fragestellung FTTH, versus Mobilfunk wird so gar nie gestellt. Man spricht nur über Grenzwerte, sollte aber eigentlich über Kommunikation als Ganzes sprechen. Mit Fibre, Cable und Drahtlos.
    Das Modell mit den verschiedenen Providern ist so absurd. Würde man das gleiche Modell bei den Strassen verfolgen, so müsste man für jede Firma eine separate Teerstrasse zu jeder Liegenschaft heranführen. Einfach absurd.
    Die Schweiz braucht ein neues Mobilfunk-Modell, analog der Energieversorgung. Ein Funknetz, dass sich mehrere Provider teilen können.

    Mit solchen Überlegungen könnten die bestehenden Grenzwerte gar gesenkt werden. Dafür müssten wir ein paar heilige Kühe in diesem Land einen neuen Weg aufzeigen. :-). Man kann gewisse Dienste dem Markt überlassen. Der koordinierte Rahmen (über alle Technologien) muss aber vom Bund vorgegeben / gesteckt werden. Dabei ist das Thema Volksgesundheit mit höchster Priorität zu berücksichtigen. Dieser Verantwortung wird der Bund heute nicht gerecht.

    So wundert es auch nicht, dass die sogenannten “Qualitätssysteme” der Provider quasi nicht vorhanden sind und der Bund in diesem Zusammenhang seine Verantwortung seit Jahrzehnten sträflich vernachlässigt, wie das Bundesgericht kürzlich festgestellt hat.

    Ich brauche kein 5G, ich kann schon mit der aktuellen Strahlenbelastung in der Schweiz nicht mehr umgehen. Alle kantonalen und Bundesstellen schauen weg. Das ist am einfachsten, kann aber nicht mehr lange gut gehen.

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