Fake News made by BAKOM

von Hans-U. Jakob (Präsident von gigaherz.ch), Schwarzenburg, 6.Februar 2024

Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) stellt ein 5G-Propagandavideo auf Youtube, welches vor Falschinformationen nur so strotzt. Was das Mädel da so süss und leichtsinnig daherplappert, dürfte indessen für ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen, welche ihm diesen höheren technischen Blödsinn vorgekocht haben, ausreichend sein.

Wie dramatisch muss die Situation um den Bau oder Hochrüstung von 5G Mobilfunk-Sendeanlagen wohl sein, dass sich ein Bundesamt herablässt, solchen Unfug zu verbreiten. Auf Kosten der Steuerzahlenden versteht sich!

Das BAKOM-Machwerk kann hier mal angeschaut werden. So viel an Unwahrheiten und Verdrehungen in 3 Minuten und 30 SAekunden zu verpacken setzt wahrlich schon ganz neue Massstäbe.

Was ist an diesem Filmchen alles grundfalsch und was wird hier auf bösartige Weise alles weggelassen.

Erstens:
In einer Ortschaft oder Kleinstadt wie dieser, sind von einer adaptiven 5G Sendeantenne in einem 120°-Sektor gleichzeitig nicht nur drei bis vier Endgeräte zu bedienen, wie hier dem Betrachter suggeriert wird, sondern je nach Antennentyp bis 1200.

Zweitens,
sind bei einer adaptiven 5G-Sendeantenne gleichzeitig nicht nur 1 bis 4 Daten-Beams (Sendekeulen in der Luft, sondern, je nach Antennentyp 8 bis 32

Drittens,
zielt der Daten-Beam (Sendekeule) nicht nur punktgenau auf das Endgerät, sondern hat einen Öffnungswinkel von 10 bis 15°. Nach 100m sind das bereits Breiten und Höhen von 15 bis 25m.

Viertens:
wie schaffen es 8 bis 32 dieser Datenbeams (fast) gleichzeitig 1200 Endgeräte zu beliefern? Das geht nur indem die Daten abwechslungsweise und paketweise zu den einzelnen der Endgeräte geschickt werden. Weil Echtzeit gefragt ist, dürfen die Lieferungs-Pausen nicht länger als einige 10 Millisekunden betragen.

Fünftens:
Die Endgeräte, die nach Daten schreien, müssen, bevor sie überhaupt angebeamt werden können, zuerst einmal geortet werden.
Es muss die Distanz, der Sendewinkel horizontal und der Sendewinkel vertikal zur Sendeantenne festgestellt werden. Dazu sind, je nach Antennentyp andauernd zusätzliche 4 bis 8 suchende Beams in der Luft, welche im Rithmus von einigen 10 Millisekunden in 4 bis 8 Ebenen , wie ein Radar hin und her rotieren. Diese Suchbeams manchmal auch Broadcast-beams genannt sind ständig in der Luft, Tag und Nacht, egal ob irgendwo Endgeräte aktiv sind oder nicht.

Sechstens:
Erst wenn der Standort des zu beliefernden Endgerätes bekannt ist, auch wenn es sich um ein fahrendes Ziel handelt, kann der Datenbeam mit Sendeleistung, Senderichtung horizontal und Senderichtung vertikal konfiguriert werden.
Die Sendeleistung eines Datenbeams wird so festgelegt, dass an jedem Ziel, egal ob 50 oder 500m entfernt, die E-Feldstärke ca. 3V/m beträgt.

Siebentens:
Die Dichte (Anzahl) der Sendebams ist in der Nähe einer adaptiven 5G-Sendeantenne weitaus höher als in einer Entfernung von 500m. Die Dichte (Anzahl) der Sendebeams kann in der Nähe einer adaptiven 5G-Sendeantenne dermassen hoch sein, dass dazwischen weder Lücken noch Pausen festzustellen sind. Womit sich das ganze Juristen-Geschwafel rund um den sogenannten Korrekturfaktor gemäss Ziffer 63 in Anhang 1 der NIS-Verordnung in Luft auflöst.

Achtens:
Mit diesen 7 Punkten ist es noch lange nicht genug. Die Daten erreichen ihr Ziel nämlich nicht nur auf direktem Weg bei Sichtverbindung, sondern auch noch über die verschiedensten Reflektionswege.


Bild oben: Am besten gibt darüber dieses Video des Antennenherstellers ERICSSON Auskunft. Und dieses verrückte Video zeigt nur einen der 8 bis 32 möglichen Beams.
https://www.youtube.com/watch?v=yTbUSXJ8M-8

Neuntens:
Messbar sind bisher nur die Broadcast- oder Suchbeams. Die Pakete der weitaus zahlreicheren Datenbeams sind zeitlich zu kurz um von einem Messgerät erfasst werden zu können.
Bei amtlichen Abnahmemessungen wird deshalb krampfhaft versucht, von einen einzigen Suchbeam auf die Gesamtbelastung des Sektors mit 8 bis 32 Datebeams, deren Konfiguration (Sendeleistung und Senderichtungen) völlig unbekannt ist, hochzurechnen. Ein Unterfangen, welches man gut mit Kaffeesatzlesen vergleichen kann.

Zehntens:
Wenn Sie erfahren möchten, was Rechtsverweigerung, Amtsunfähigkeit und Voreingenommenheit sind und wie Amtsmissbrauch und Begünstigung funktionieren, müssen Sie die obigen 9 Punkte lediglich einem Kantons-, Verwaltungs- oder gar dem Bundesgericht vorlegen. Die Quittung erfolgt nach 6 bis 9 Monaten in Form eines 30-seitigen, unverständlichen Juristen-Geschwurbels, welches dem Inhalt nach zu schlissen etwa dem Argumentarium der Swisscom entspricht, wo sich auch Sunrise-und SALT-Anwälte schamlos bedienen. Kostenpunkt Fr. 12’000.- bis 20’000.-

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