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5G: Bundesrat legalisiert Volksbeschiss

Als nobles Weihnachtsgeschenk an die Schweizer Bevölkerung, legalisiert heute, am 17. Dezember 2021 der Bundesrat 2 kriminelle Tricks, um die Grenzwerte für die Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen verdeckt um das 3 bis 4-Fache zu erhöhen. Oh du fröhliche…..

von Hans-U. Jakob Gigaherz.ch, 17.12.2021

Um nebst konventionellen Antennen für die Funkdienste 3G (UMTS) und 4G (LTE) auch noch 5G-Sendeantennen (NR) auf bestehende wie auf neue Mobilfunk-Sendemaste aufpflanzen zu können, ohne dabei die geltenden Strahlungs-Grenzwerte zu überschreiten, blieb den Mobilfunkbetreibern bis anhin nichts anderes übrig als die Sendeleistungen der neuen 5G-Antennen in den Baugesuchen massiv zu tief zu deklarieren. In 99% aller Fällen dermassen viel zu tief, dass es für Techniker und Ingenieure Mobilfunk-kritischer Organisationen ein Leichtes war, den Nachweis zu erbringen, dass mit den in den Baugesuchen deklarierten abgestrahlten Leistungen zwischen 100 und 400Watt ERP ein 5G-Netz nicht einmal «nur wenig sinnvoll», sondern überhaupt nicht betrieben werden kann. Es kann ja nicht sein, dass 5G mit 10mal weniger Sendeleistung, 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit übertragen kann. Es kann auch nicht sein, dass 5G-Antennen, welche mit Sendeleistungen bis 25’000Watt ERP betrieben werden können, nur zu 0.4% bis 1.6% des Möglichen genutzt werden.

Sämtliche Gerichtshöfe der Schweiz versuchten diesen Schwindel während der letzten 2 Jahre krampfhaft zu decken, wurden aber in letzter Zeit von kritischen Ingenieuren und Technikern immer mehr in die Enge getrieben. Nicht zuletzt deshalb, weil sich auch das Sicherheitssystem, welches ein Übersteuern der im Baugesuch deklarierten Sendeparameter verhindern soll, als totale Farce erwies. Das heisst, auf eine Selbstkontrolle der Mobilfunkbetreiber hinauslief. Diese müssen den kantonalen Umweltämtern nur noch jeden zweiten Monat eine Postkarte schicken auf welcher sie deklarieren, auf welcher ihrer Sendeanlagen sie die bewilligten Werte wann und wie lange nicht eingehalten hätten. Da weder eidgenössische noch kantonale Behörden über Online-Verbindungen in die Steuerzentralen der Betreiber verfügen, eine reine Alibiübung. Eine wahre Cabaret-Vorstellung auf welche sogar noch unsere Bundesrichter hereingefallen sind.

Wegen den Falschdeklarationen in den Baugesuchsformularen wurden auch mobilfunk-kritische Juristen den Gerichten langsam zu aufsässig. Denn Standortdatenblätter sind auch nichts Anderes als Baugesuchsformulare. Und solche, absichtlich falsch gemachten Angaben in Baugesuchsformularen, zwecks Erschleichens einer Baubewilligung, darunter sind auch Bagatellbewilligungen zu verstehen, werden laut Bernischem Baugesetz Art.50 Abs.2 mit Bussen bis Fr. 40’000 bestraft. Es handelt sich demnach längst nicht mehr um Kavaliersdelikte, sondern um schwer strafbare Taten.

Dieser Tatbestand musste dringend legalisiert werden
Bereits Ende Februar dieses Jahres gebar das Bundesamt für Umwelt einen Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung des Bundesrates über nichtionisierende Strahlung (NISV).
Mit 2 fiesen Tricks sollten die Falschangaben zu den Sendeleistungen in den Baugesuchsunterlagen legalisiert werden:

Fieser Trick Nummer 1: Der Reduktionsfaktor
Es wird behauptet, durch die im Millisekunden-Takt wild in einem 120°-Kreissektor herumtanzenden Strahlenkeulen (Datenbeams) würde die Gesamtbelastung im bestrahlten Sektor reduziert. Deshalb dürfe die Sendeleistung im Standortdatenblatt zwecks Erteilung der Baubewilligung, je nach Anzahl der rotierenden Beams, um Faktor 2.5 bis 10, tiefer als effektiv benötigt, deklariert werden. Es seien ja nie alle Beams mit voller Leistung im Einsatz.
Bei über 1000 Endgeräten (Handys, PC’s, Router usw.) in einem 120°-Kreissektor, die im Millisekunden-Takt, so viele wie möglich gleichzeitig, angeschossen werden, ist das natürlich ein schlechter Scherz. Da bleibt keine Ritze mehr dunkeln! Da ist rein nix mehr von Reduktion!

Fieser Trick Nummer 2: Der 6-Minuten Mittelwert
Nicht genug mit Trick Nummer 1. Jetzt sollen die dort ermittelten Spitzenwerte noch über 6Minuten gemittelt werden. Das ist in etwa derselbe Unfug wie wenn man eine 10 Sekunden lange Windböe von 250km/h auf eine mittlere Windgeschwindigkeit von 50km/h während 6 Minuten reduzieren wollte. Da liegt bereits der ganze Wald am Boden.
Damit ein solcher kurzzeitig auftretender Spitzenwert nicht auf das 1000-Fache ansteigen kann, was bei den von den Antennenherstellern angegebenen Leistungen möglich wäre, sollen die Mobilfunkbetreiber verpflichtet werden, in Eigenverantwortung sogenannte Leistungsbegrenzungen einzubauen. Diese sollen ein Ansteigen der innerhalb von 6-Minuten vorkommenden Spitzen über das 10-Fache hinaus verhindern.

Alles in allem ergibt dies dann, falls die eigenverantwortliche Leistungsbegrenzung funktionieren wird, eine versteckte Erhöhung der heutigen Anlage- oder Vorsorge-Grenzwerte von 5 auf «nur» 16V/m. Das ist in V/m gerechnet das 3.2-Fache. Was dann den Mobilfunkbetreibern 3.22 = 10mal stärkere Sender erlaubt. Lauthals gefordert haben sie zwar 16mal stärkere.

Als Weihnachtsgeschenk an das Schweizervolk legalisiert der Bundesrat heute 17.Dezember 2021 diese kriminelle Trickserei.
Nachdem sich die französischsprachigen Kantonsregierungen geweigert hatten, diese fiesen Tricks anzuwenden, und in den deutschsprachigen Kantonen die Anzahl an Einspracheverfahren von Anwohnern gegen den Um- und Neubau von Mobilfunk-Sendeanlagen deswegen die Tausendermarke überschritten hatte, sah sich der Bundesrat heute 17.Dezember 2021 genötigt, die lediglich in einer Vollzugs-Empfehlung vorgeschlagenen faulen Tricks ins Bundesrecht zu überführen. Das heist, in einer Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). In eine übergeordnete Verordnung an welche sich nun alle Kantonsregierungen und alle Gerichtshöfe halten müssen.
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/69618.pdf
Ob das gut kommt steht dann allerdings auf einem anderen Blatt geschrieben. Denn physikalische und biologische Gesetze lassen sich nicht so einfach ändern, wie sich das ein Bundesrat, bestehend aus funktechnischen und medizinischen Banausen vielleicht vorstellt. Wie viel eine Bundesrätin oder ein Bundesrat von der Mobilfunktechnologie versteht, lässt sich mit Leichtigkeit aus diesem Beitrag hier heraushören.
https://www.mobilejoe.ch/neu/news/wlan_info_news_kaiserschmarren.html

Erläuterungen des Bundesrates klingen wie blanker Hohn
Zitat: Mit der vorliegenden Änderung der NISV werden die rechtlichen Grundlagen für die Beurteilung von adaptiven Antennen gestärkt und somit die Rechtssicherheit erhöht.

Die Grenzwerte der NISV werden mit dieser Änderung nicht gelockert und das bestehende, auch für konventionelle Antennen geltende Schutzniveau erhalten. Die vorgeschlagene Beurteilung von adaptiven Antennen stellt sicher, dass die von ihnen ausgehende Langzeitbelastung tief gehalten und eine Sicherheitsmarge gegenüber den wissenschaftlich konsistent nachgewiesenen Gesundheitsauswirkungen beachtet wird. Der vorsorgliche Gesundheitsschutz bleibt somit gewahrt. Ende Zitat.

Letzte Frage: Für wie blöd halten die uns eigentlich?
Fortsetzung folgt.

Warnung: durch diese Änderung der NIS-Verordnung können ab sofort alle 5G-Antennen die bisher mit falsch, das heisst mit viel zu tief deklarierten Sendeleistungen bewilligt wurden, ohne offizielle Baupublikation mit bis zu 10mal mehr Leistung betrieben werden. Was die Strahlunbelastung der Anwohner kurzzeitig (während jeweils 1-2Minuten, im Intervall von 6 Minuten) um das 3.2-Fache ansteigen lässt Die Mobilfunk-Betreiber müssen für diese angebliche Bagatell-Änderung dem kantonalen Amt für Umwelt aus dem Standortdatenblatt lediglich ein korrigiertes Zusatzblatt 2 nachreichen. Die betroffene Bevölkerung hat dazu gar nichts mehr zu sagen.
Für diesen Massen-Volksbeschiss ein herzliches Dankeschön an den Bundesrat.

Fortsetzung folgt

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