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Alarmierende Resultate erster 5G Testmessungen

5G Mobilfunk
Die Schweizer Mobilfunkbetreiber und ihre Komplizen auf den kantonalen Umweltämtern, die unisono stets behauptet haben, sie könnten ganze Stadtviertel und ganze Dörfer mit Sendeleistungen zwischen 50 und 300Watt ERP mit 5G versorgen, sind nun als elende Lügner entlarvt. Ebenso die Regierungsräte die als Umwelt- oder Justizdepartementchefs diesen Schwindel durch 7 Böden hindurch verteidigt haben.

Artikel von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch

Die französische Aufsichtsbehörde «Agence Nationale des Fréquences» hat Ende April 2020 die Resultate von Testmessungen an adaptiven 5G Antennen veröffentlicht, an welchen weder die Schweizer Mobilfunkbetreiber, noch die Schweizer Bundesämter Freude haben dürften. Und die unzähligen PR-Prämienjäger unter den Journalisten, welche die Mobilfunkkritiker zur Zeit als Verschwörungstheoretiker, Sektenbrüder oder gar Neonazis verunglimpfen, schon gar nicht.

Nach diesen offiziellen Testmessungen der staatlichen Aufsichtsbehörde Frankreichs sind jetzt nämlich aus den in Schweizer Mobilfunk-Projekten deklarierten Sendeleistungen von 50 bis 300Watt ERP jetzt plötzlich 11’400 bis 16’800 watt ERP geworden. Also gar nicht mehr so weit entfernt von den 25’000Watt ERP, die von Gigaherz.ch auf Grund von Werksangaben von ERICSSON stets ins Feld geführt worden waren.

Nun ist es also klar wie Mehlsuppe: 5G kann unter Einhaltung der zur Zeit gültigen Anlage-Grenzwerte nicht eingeführt werden.
Anhand der Anleitung unseres Bundesinstitutes für Metrologie (nicht Meteorologie) dem «Technical Report: Measurement Method for 5G NR Base Stations up to 6 GHz» vom 18 Februar 2020 kann geschlossen werden, dass weit über 90% der 5G-Strahlung wegen der zweiten Art von Beams, den Kommunikations- oder Datenkanälen gar nicht messbar sind.
Diese 32, 64 oder 81 dünnen Strahlenkegel (wie einer davon im Bild links) tanzen auf der Jagt nach Endgeräten (Usern) dermassen schnell, das heisst im Millisekunden-Takt, im ganzen Sektor von 120° horizontal und 60° vertikal, also 3-dimensional herum, dass es dafür gar keine Messgeräte gibt, die schnell genug sind, um sich diese zu schnappen. Das heisst, diese Messgeräte müssten Einschwingzeiten von einer Millionstel-Sekunde aufweisen. Und solche gibt es bei weitem nicht. Was nichts anderes heisst, als über 90% der Strahlung einer adaptiven 5G-Antenne können gar nicht gemessen werden.
Eine ausführliche Beschreibung dazu finden Sie unter https://www.gigaherz.ch/5g-adaptive-antennen-sind-immer-noch-nicht-messbar/
Nun haben die Franzosen, wie sie schreiben, eine Möglichkeit gefunden, einen dieser im Millisekunden-Takt herumtanzenden Datenbeams so lange zu blockieren, dass dieser mit heutigen Messgeräten messbar wird.
Bild oben: Die Resultate sind erschreckend. Für den Vergleich mit der Schweizer Rechtsprechung fällt nur die Kolonne 5 «Niveau de champ électrique maximal lorsque l’antenne émit en continu à pleine charche dans une direction donnée» in Betracht. Auf deutsch: Maximaler elektrischer Feldpegel wenn die Antenne bei Vollast kontinuierlich in eine Richtung strahlt. So wie es geschrieben steht in der NISV, Anhang 1, Ziffer 63: Als massgebender Betriebszustand gilt der maximale Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung; bei adaptiven Antennen wird die Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme berücksichtigt.

In einer Distanz von 100m (wie in Mérignac) bedeuten 9V/m:
eine Sendeleistung von 16’800Watt ERP und nicht 50-300WattERP wie in Schweizer Projekten deklariert wird.
Das sind in einer Entfernung von 50m=18V/m
und in einer Entfernung von 25m=36V/m

In einer Distanz von 90m (wie in Tolouse) bedeuten 8,3V/m:
eine Sendeleistung von 11’400Watt ERP und nicht 50-300WattERP wie in Schweizer Projekten deklariert wird.
Das sind in einer Entfernung von 45m=16.6V/m
und in einer Entfernung von 22.5m=32.2V/m

In einer Distanz von 150m (wie in Nozay) bedeuten 6V/m:
eine Sendeleistung von 16’600Watt ERP und nicht 50-300WattERP wie in Schweizer Projekten deklariert wird.
Das sind in einer Entfernung von 75m=12V/m
und in einer Entfernung von 37.5m=24V/m
und in einer Entfernung von 18.75m=48V/m

Alle Resultate sind horizontal wie vertikal exakt in der zur Messzeit eingestellten Hauptstrahlrichtung gemessen oder berechnet.

Wir bekommen also bei einer Entfernung zwischen 18 und 25m, das ist dort wo die ersten Orte empfindlicher Nutzung stehen und demnach ein Grenzwert von 5V/m gilt, Werte zwischen 32 und 48V/m. So etwas darf niemals toleriert werden!A
Orte empfindlicher Nutzung sind Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Krankenzimmer (Spitäler) und ständige Innenraum-Arbeitsplätze.

Zur Einhaltung des Grenzwertes von 5V/m wird bei einer Sendeleistung von 16’800Watt ERP (wie Mérignac) eine Distanz von mindestens 185m benötigt.
Bei einer Sendeleistung von 11’400Watt ERP (wie Toulouse) sind es 150m.
Und bei 16’600Watt ERP (wie Nozay) ist es eine Distanz von 185m.
Bild oben: Zur überschlagsmässigen Berechnung von Feldstärken zu Distanzen oder umgekehrt, gibt es eine ganz einfache Faustregel, die für jedermann/frau auch ohne grosse Fachkenntnisse und ohne grosse mathematische Akrobatik anwendbar ist.

FAZIT: Wie die Testmessungen der ANFR aufzeigen, ist die Einführung des echten 5G-Standards (5G-fast) mit adaptiven Antennen nicht einmal mit einer Erhöhung des Anlage-Grenzwertes von 5 auf 20V/m möglich. Auch hier wieder, Salamitaktik in Reinkultur. Zuerst von 5 auf 20 und dann von 20 auf 50V/m.
Den Urhebern der jüngsten grob-fahrlässigen parlamentarischen Vorstössen sei ins Parteibuch geschrieben: «Wir benötigen nach der Corona-Seuche nicht auch noch eine 5G-Seuche!»

Artikel von von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 16.5.2020

Kategorien: -Newsletter-, -Technik-, 5G, Elektrosmog, Mobilfunk, NISV

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