Start der Volksinitiative “Für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk”

Eidgenössische Volksinitiative «Für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk»

Das Ziel: Nicht den Mobilfunk abschaffen, sondern ihn gesundheitsverträglich gestalten. Die Versorgung mit Mobilfunk und Internet ist aufzuteilen in ein Drinnen (Indoor) und Draussen (Outdoor). Im Gebäudeinneren schnelles Internet funkfrei durch Glasfaser- und Koaxialkabel. Der Mobilfunk wurde für unterwegs geschaffen. Wenn die Gebäudedämpfung nicht mehr durchdrungen werden muss, lässt sich die Strahlung der Sender von Mobilfunk und Open Wireless beträchtlich herabsetzen.

Zur Situation: 6 bis 10% der Bevölkerung haben bereits Symptome einer Elektrosensibilität wie Schlafstörungen, Muskelverspannungen, Burnout, Herzbeschwerden und Kopfschmerzen. Mit der Aufteilung in Indoor und Outdoor lässt sich die Strahlenbelastung stark vermindern.

Argumente:

  • Krebswarnung der IARC der WHO von 2011;
  • Bundesstatistik 2015: 52% der Bevölkerung mit gesundheitlichen Befürchtungen zum Mobilfunk;
  • „Land im Strahlenmeer“ (2. Aufl. 2018) S. 440f.: Alle internationalen Studien (19) seit dem Jahr 2000 zu Wohnenden in Antennennähe mit 0,06 bis 1,5 V/m Belastung fanden negative gesundheitliche Effekte;
  • Nach russischer Fachliteratur 1960-1996 (Karl Hecht) mit Tausenden von Probanden zeigten 2 von 3 nach 5 bzw. 10 Jahren Mikrowellenstrahlung am Arbeits- platz gesundheitliche Symptome, ebenda S. 103-107;
  • Seit Mai 2018: 406 Studien zum Anklicken auf www.emfdata.org von „Diagnose Funk“.

Mobilfunk-Initiative: Aufteilung Indoor-Outdoor und NIS-Gesetz

Hintergrund: Die Medien erwecken den Eindruck, als ob der Fortschritt mit der Digitalisierung gleichzusetzen sei. Umso mehr verwundert, dass bisher kein Gesetz über die Nichtionisierende Strahlung (abgekürzt: NIS) existiert. Eine kritische Minderheit ist besorgt über den Leerlauf, die Sicherheitslücken und das Überwachungsszenario auf Kosten unserer Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier.

Handlungsbedarf: Politik ist die Kunst, auf eine positive Veränderung im Interesse des Volks hinzuwirken. Sie darf sich nicht blenden lassen von der Propaganda der Wirtschaft. BV Art.102 Abs. 2: Bei der Versorgung mit Dienstleistungen kann der Bund „nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen“.

Wer bezahlt? Weder das Silicon Valley noch die Swisscom werden für die Schattenseiten der Digitalisierung aufkommen, sondern wir alle. Wenn Hunderttausende ausserstande sein werden, an ihren verstrahlten Arbeitsplätzen weiterzuarbeiten, bezahlen Steuergelder für deren Erwerbsausfall und Krankheitskosten.

Was zählt: Entgegen den Dementis der Mobilfunkindustrie erbrachte die Forschung schon lange den Nachweis zum Gesundheitsrisiko der Strahlung! Für die Schmerzen und die ernsthaften Erkrankungen, welche Elektrosensible befallen (der medizinische Fachterminus heisst: Electrohypersensivity, abgekürzt: EHS), zählt besonders, wie viel Strahlung nächtlich in den eigenen vier Wänden auf sie eindringt. Bereits Hunderttausende haben in der Schweiz Symptome, und es werden immer mehr. Entscheidend sind die Dosis der Strahlung und ihre Langzeitauswirkungen, wie frühe russische Studien, aber auch Pioniere in den USA wie Milton Zaret, Robert O. Becker und Andrew Marino aufzeigten.

Zusammenfassend: Mit der Aufteilung der Versorgung in ein Drinnen (im Gebäudeinneren) und ein Draussen (unterwegs: mobil) wird der grundrechtlich unhaltbare Zustand einer Zwangsbestrahlung in den eigenen vier Wänden beendet. Wenn die Sendestationen die Hausdämpfung nicht mehr durchdringen müssen, reichen wesentlich niedrigere Sendeleistungen mit einer willkommenen Stromersparnis, und die Strahlung wird stark reduziert (ca. um den Faktor 40). Erstmals regelt ein NIS-Gesetz alles gesundheitlich Relevante.

Homepage des Komitees: www.mobilfunk-initiative.ch

Pro gesundheitsverträglichen Mobilfunk

Hier finden Sie den Unterschriften bogen – Bitte unterschreiben auch Sie!

https://www.mobilfunk-initiative.ch/index_htm_files/Flyer_de.pdf

Ein Kommentar

  1. Capeder Reto

    Bitte unbedingt beachten, dass auch der digitale Rundfunk DAB+ und der Polizeifunk Policom im Gesetz berücksichtigt werden. Diese Quellen strahlen sehr stark und permanent, auch in der Nacht.

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