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Die EU-Verordnung zum Glühlampenausstieg (Glühlampenverbot) hat die Ausnahme für das besonders kleine G9-Leuchtmittel vorgesehen, da in verschiedene filigrane Leuchten die klobigen Kompaktleuchtstofflampen nicht passen. Sie dürfen weiterhin (auch nach 2018) produziert werden.
Daher können auch in Zukunft mit Hilfe der Adapter 230V-Halogenlampen in Leuchten (und in anderen Leuchten mit E14- oder E27-Fassung) eingesetzt werden.
G9-Leuchtmittel: hohe Lichtqualität mit höheren Lumenwerten (lm) für mehr Licht bei gleichzeitig geringeren Wattzahlen (W) für niedrigeren Stromverbrauch.
Adapter E27-G9