Während Politik und Telekomunternehmen den Ausbau des 5G-Netzes als «notwendige Digitalisierung» feiern, wächst in der Bevölkerung das Unbehagen. Immer mehr Bürger stellen fest, dass neue Antennen auftauchen – oft ohne sichtbare Baupublikation, ohne Anhörung und teilweise an Standorten, wo eigentlich keine Bewilligung vorliegt.
Was früher eine klare Ausnahme war, scheint heute systematisch geworden zu sein: Mobilfunkanlagen werden in Betrieb genommen, bevor die rechtlichen Verfahren abgeschlossen oder überhaupt eröffnet sind.

Diese Entwicklung wirft Fragen auf – nicht nur zum Gesundheitsschutz, sondern auch zum Zustand unseres Rechtsstaats.
- Wie kann es sein, dass internationale Konzerne Antennen bauen oder aufrüsten, ohne dass Gemeinden, Nachbarn oder Umweltfachstellen korrekt informiert werden?
- Und warum findet dieses Thema in der Schweizer Medienlandschaft kaum Beachtung?
Adaptive Antennen – ein technisches Schlupfloch
Der Kern des Problems liegt in der Einführung sogenannter adaptiver 5G-Antennen.
Diese Systeme verändern ihre Sendeleistung dynamisch – je nach Anzahl Nutzer, Richtung und Datenbedarf. Das klingt nach technischer Effizienz, bedeutet aber auch: Die Strahlungsintensität lässt sich kaum mehr mit klassischen Messmethoden erfassen.
Genau dieses Schlupfloch nutzen Betreiber heute aus.
Statt ein neues Baugesuch für die Leistungssteigerung einzureichen, deklarieren sie die Aufrüstung als «formelle Anpassung» oder «Ersatz gleicher Art».
So bleibt das ursprüngliche Baugesuch bestehen – obwohl die Anlage real ein völlig anderes Strahlungsverhalten aufweist.
In der Praxis bedeutet das:
- Viele adaptive Antennen senden stärker und gerichteter, als es die Bewilligung vorsieht.
- Die Messung vor Ort erfolgt oft nur im Mittelwert, mit Filtern oder gedämpften Eingängen, die Spitzenwerte unsichtbar machen.
- Ein kantonales Amt kann deshalb nicht prüfen, ob die Anlage im rechtlich bewilligten Leistungsbereich arbeitet.
Damit wird die Bau- und Umweltgesetzgebung – eigentlich das Schutzinstrument für Bevölkerung und Umwelt – de facto ausgehebelt.
Dokumentierte Rechtsverstösse
Mehrere Verfahren haben inzwischen bestätigt, dass diese Kritik nicht aus der Luft gegriffen ist.
Gerichte in den Kantonen Bern, Zürich, Obwalden und auf Bundesebene (u. a. BGer 1C_506/2023 und 1C_414/2025) stellten fest, dass bei verschiedenen Standorten mehr Strahlung abgegeben wurde, als bewilligt war.
Teilweise mussten Antennen sogar vorübergehend abgeschaltet oder neu beurteilt werden.
Trotzdem bleiben viele der betroffenen Anlagen weiter in Betrieb. Denn zwischen Feststellung und Vollzug klafft eine grosse Lücke:
Kantone sprechen von «formellen Defiziten», während Betreiber auf «technische Korrekturen» verweisen.
Die Folge ist ein Zustand, der weder rechtskonform noch glaubwürdig ist – ein Vollzugsversagen, das sich über Jahre verfestigt hat.
Verantwortung verschoben – vom Recht zum Marketing
Die Telekomunternehmen betonen unermüdlich, dass alle Anlagen «gesetzeskonform» seien und die Grenzwerte eingehalten würden.
Doch Grenzwerte gelten nur dort, wo das Mess- und Bewilligungsverfahren korrekt durchgeführt wird. Wenn aber eine Anlage nie oder nur teilweise bewilligt wurde, ist die Berufung auf Grenzwerte eine Nebelpetarde.
Hinzu kommt ein zweiter Aspekt:
Die technische Kommunikation der Betreiber ist so komplex gestaltet, dass selbst Fachleute Mühe haben, reale Leistungsdaten zu erhalten.
Statt transparenter Leistungsangaben werden Marketingbegriffe wie «Low Power», «intelligent beamforming» oder «energieeffiziente Strahlung» verwendet – Formulierungen, die beruhigen sollen, aber nichts über die tatsächliche Belastung aussagen.
Für die betroffenen Bürger bedeutet das:
Sie können nicht prüfen, ob die Anlage, die sie täglich neben ihrem Balkon sehen, überhaupt eine gültige Bewilligung hat.
Und selbst wenn sie Einsprache erheben, wird diese oft abgewiesen, weil der rechtliche Rahmen durch kantonale Vollzugspraxis bereits «angepasst» wurde.
Die Rolle der Behörden
Bundes- und Kantonsbehörden befinden sich in einem Dilemma:
Einerseits müssen sie den Ausbau fördern (Digitalisierungsstrategie, Netzabdeckung), andererseits das Umweltrecht wahren. In der Realität überwiegt häufig der politische Druck, «den Ausbau nicht zu behindern».
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verweist auf die Zuständigkeit der Kantone, diese wiederum auf technische Vorgaben des Bundes – am Ende fühlt sich niemand mehr verantwortlich.
Dieses Ping-Pong der Zuständigkeiten ermöglicht, dass Verstösse über Jahre ungelöst bleiben.
Zudem ist die Prüfbarkeit begrenzt:
Adaptive Antennen benötigen Messgeräte, die Echtzeit-Lastprofile auswerten können – solche Geräte stehen den kantonalen Vollzugsstellen oft gar nicht zur Verfügung.
Damit wird aus juristischer Kontrolle eine reine Vertrauensübung:
Der Betreiber erklärt, die Werte einzuhalten – und die Behörde kann es kaum nachprüfen.
Warum schweigen die Medien?
Trotz der Tragweite dieser Vorgänge bleibt die Berichterstattung erstaunlich spärlich.
SRF, Tamedia, NZZ oder CH Media berichten zwar punktuell über Urteile oder Anwohnerproteste, aber selten über die strukturelle Dimension des Problems.
Die Gründe sind vielfältig:
- Technische Komplexität:
Adaptive Systeme, Korrekturfaktoren, Richtdiagramme – das überfordert selbst viele Journalisten. Was man nicht versteht, lässt sich schwer erklären, ohne Fehler zu riskieren. - Belegbarkeit:
Viele Vorwürfe beruhen auf Akten, Messprotokollen oder Baugesuchen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Ohne überprüfbare Beweise wagen Redaktionen keine klare Anklage. - Wirtschaftlicher Druck:
Telekomkonzerne gehören zu den grössten Werbekunden im Medienmarkt. Eine investigative Berichterstattung gegen dieselben Firmen ist wirtschaftlich heikel. - Politische Zurückhaltung:
Auch Politikerinnen und Politiker scheuen die Auseinandersetzung, weil 5G als Innovationsmotor gilt. Wer Kritik äussert, läuft Gefahr, als fortschrittsfeindlich abgestempelt zu werden.
Das Resultat: Ein Informationsvakuum.
Während unabhängige Bürgergruppen und Vereine über illegale Antennen berichten, schweigen die grossen Medien oder übernehmen unkritisch die Sprachregelung der Betreiber.
So entsteht der Eindruck, das Problem sei marginal – obwohl es faktisch in mehreren Kantonen systematisch auftritt.
Umwelt und Gesundheit bleiben auf der Strecke
Ob man 5G nun für harmlos oder problematisch hält – entscheidend ist der Umgang mit dem Gesetz. Wenn technische Systeme eingeführt werden, die nicht mehr überprüfbar sind, und Behörden dies stillschweigend akzeptieren, ist das ein Grundsatzproblem.
Das Vorsorgeprinzip – ein zentrales Element des schweizerischen Umweltrechts – verlangt, dass unsichere oder unklare Wirkungen zugunsten der Bevölkerung beurteilt werden müssen.
In der Praxis geschieht das Gegenteil:
Unklare Wirkungen werden zugunsten der Betreiber ausgelegt, bis der Nachweis einer Schädigung erbracht ist – also viel zu spät.
Gerade in dicht besiedelten Gebieten bedeutet das:
Erhöhte Dauerbelastung, unbekannte Spitzenwerte und ein Verlust an Vertrauen in Behörden und Politik.
Fazit – ein leiser Skandal
Die Diskussion um illegale Mobilfunkantennen ist kein Randthema, sondern ein Prüfstein für unseren Rechtsstaat. Wenn Konzerne faktisch ohne gültige Bewilligung senden dürfen, weil niemand kontrolliert – dann ist das kein technischer Fehler, sondern ein demokratisches Problem.
Es kann nicht sein, dass hochleistungsfähige Sendeanlagen in Betrieb gehen, ohne dass Anwohnerinnen und Anwohner ihr gesetzliches Mitspracherecht wahrnehmen können.
Ebenso wenig darf es sein, dass Behörden mangels Ausrüstung oder politischer Rückendeckung einfach wegschauen.
Die Schweiz lebt vom Vertrauen in die Rechtssicherheit – nicht von wirtschaftlicher Willkür. Darum ist Transparenz im Mobilfunkbereich keine Nebensache, sondern eine Frage des Gemeinwohls. Wer die Digitalisierung will, muss sie rechtskonform, nachvollziehbar und umweltverträglich gestalten. Alles andere ist schlicht rechtswidrig – auch wenn es als Fortschritt verkauft wird.
Was können wir tun?
Angesichts der unklaren Rechtslage und der fehlenden Transparenz bleibt für viele Betroffene die zentrale Frage:
Wie stark strahlt die Antenne wirklich – und wie stark bin ich persönlich betroffen?
Gerade bei 5G-Systemen reicht eine einmalige Momentaufnahme kaum aus. Adaptive Antennen verändern ihre Leistung ständig – sie senden in kurzen Pulsen, abhängig von der Netzlast, der Uhrzeit und der Nutzung im Umfeld. Wer wissen will, welche Belastung tatsächlich im Alltag ankommt, braucht deshalb Messungen über längere Zeiträume, nicht nur Sekundenwerte mit einem Handgerät.
Dauerhafte Messung – echte Transparenz
Mit einem neuen Messverfahren können wir die elektromagnetische Immission an Ihrem Standort kontinuierlich erfassen – für alle relevanten Mobilfunkbänder von 700 MHz bis 3500 MHz, einschliesslich der aktuellen 5G-Signale (NR n28, n78 usw.).
Das Messgerät wird durch uns fachgerecht installiert und arbeitet über Tage oder Wochen völlig autonom. Während dieser Zeit werden sämtliche Mobilfunkbänder getrennt erfasst – sowohl die Grundlast (Dauerstrahlung) als auch die Lastspitzen, die durch adaptive Steuerung entstehen. Nach Abschluss der Messperiode werten wir die Daten aus und erstellen ein klares, nachvollziehbares Belastungsprofil für Ihren Standort:
- Zeitlicher Verlauf: Wann treten hohe Pegel auf?
- Frequenzabhängigkeit: Welche Mobilfunkbänder sind dominant?
- Zuordnung nach Betreiber: Welche Antenne trägt wie viel zur Gesamtbelastung bei?
- Vergleich mit Vorsorgewerten der Elektrobiologie / Baubiologie (SABE® / SBM-2015).
Damit erhalten Sie eine objektive und vollständige Beurteilung, wie stark Sie in Ihrer Wohnung, Ihrem Büro oder Ihrem Haus tatsächlich exponiert sind – nicht theoretisch, sondern messbar.
Warum das wichtig ist
Nur durch solche Langzeitmessungen lässt sich erkennen, ob adaptive Antennen zeitweise besonders hohe Belastungen erzeugen oder ob die Strahlung im Tagesverlauf stark schwankt. Zudem zeigen die Daten, ob sich Belastungsschwerpunkte nachts oder tagsüber verändern – ein wichtiger Hinweis für Schlaf- und Regenerationsphasen.
Die Messergebnisse sind als Standortbestimmung und Orientierungshilfe gedacht.
Sie zeigen die reale Belastungssituation vor Ort, stellen jedoch keine akkreditierte Nachweismessung im rechtlichen Sinn dar. Gleichwohl liefern die Daten eine belastbare Grundlage für ein mögliches weiteres Vorgehen – etwa vertiefte technische Abklärungen, sachverständige Gutachten, planerische Massnahmen zur Abschirmung oder konkrete Empfehlungen zum Wohn- und Schlafplatz. Sie helfen Ihnen, fachlich fundiert zu entscheiden, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Lassen Sie Gewissheit entstehen
Wenn Sie wissen möchten, wie stark Ihr Wohn- oder Arbeitsumfeld tatsächlich von Mobilfunkstrahlung betroffen ist, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir beraten Sie individuell, installieren die Messtechnik bei Ihnen vor Ort und liefern eine fachtechnisch fundierte, unabhängige Auswertung Ihrer persönlichen Situation.
📞 Fragen Sie uns an – und machen Sie einen Termin.
Nur wer misst, weiss wirklich, was ihn umgibt.

