Andere Messmethode – schon wären stärkere Antennen erlaubt

Trotz Bedenken vor möglichen gesundheitlichen Folgen: Nationalräte wollen mit einem Trick die geltenden Strahlenschutzgrenzwerte umgehen.

Artikel vom Tagesanzeiger 19.04.2018

 

 

 

Es gibt politischen Widerstand gegen den raschen Aufbau des schnellen Mobilfunkstandards der fünften Generation (5G). Der Ständerat lehnte es Anfang März ab, die strengen Strahlenschutzwerte für Antennen zu lockern. Die kleine Kammer stellte sich damit gegen den Willen des Nationalrats und der Landesregierung.

Höhere Grenzwerte gelten als Voraussetzung dafür, dass die drei Schweizer Mobilfunkanbieter das neue 5G-Netz rasch aufziehen und betriebswirtschaftlich sinnvoll anbieten können. Im Ständerat überwogen aber die Bedenken vor möglichen gesundheitlichen Folgen. 5G erlaubt auf dem Smartphone 100-mal höhere Übertragungsgeschwindigkeiten als der aktuelle 4G-Standard.

Mittelwert statt Höchstwert

Nun ist die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates zum Schluss gekommen, dass eine Erhöhung der Grenzwerte nicht nötig ist. Mit einem politischen Bubentrick sollen aber die geltenden Bestimmungen umschifft werden. Das Gremium empfiehlt dem Bundesrat, die Methoden zur Berechnung und Messung der Grenzwerte anzupassen.

Konkret will die Kommission die Regierung in einem Brief auffordern, für die Sendeleistung einen Mittelwert über 24 Stunden zu berücksichtigen anstatt wie bis anhin feste Höchstwerte. So würden die Grenzwerte künstlich erhöht. Damit würde sich die Schweiz an EU-Ländern orientieren, wo beim Mobilfunk ebenfalls Mittelwerte für den Strahlenschutz gelten.

Vereinfachte Verfahren

Weiter verlangt die Kommission vom Bundesrat, dass er Bewilligungsverfahren bei bestehenden Antennen vereinfacht, um die Sendeanlagen mit 5G aufzurüsten. Der Entscheid fiel mit 18 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich aus.

Vor dem Entscheid führte der Ausschuss Anhörungen durch, unter anderem mit Vertretern des Schweizerischen Verbandes für Telekommunikation sowie der Direktion für Umwelt und Energie von St. Gallen. Die Stadt hat mit vielen kleinen Antennen ein Netz für kabelloses Internet aufgebaut und damit aufgezeigt, dass die Strahlenbelastung geringer ist als bei wenigen grossen Funkzellen. Die Detailberatung will die Kommission im Juli aufnehmen.


«Mehr Antennen sind besser»

Die gesundheitlichen Folgen der neuen 5G-Mobilfunktechnologie sind noch wenig erforscht. Laut dem Umweltepidemiologen Martin Röösli senkt ein besseres Netz die Strahlenbelastung. (Abo+)


Weil die Strahlengrenzwerte für Mobilfunkantennen in einer Verordnung festgeschrieben sind, kann der Bundesrat sie ändern. In einer Fragestunde in der grossen Kammer Anfang März betonte die Regierung jedoch, dass sie den Willen des Parlaments respektieren werde. Zuständig für das Geschäft ist das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) von Bundesrätin Doris Leuthard. Inhaltlich äusserte sich das Uvek gestern nicht zum Vorschlag der Fernmeldekommission: «Wir werden das Anliegen der Kommission nach Erhalt des Schreibens sorgfältig prüfen», sagte Uvek-Sprecherin Annetta Bundi lediglich.

«Frontalangriff auf Grenzwerte»

Bei den Gegnern von Handyantennen reibt man sich die Augen: «Das ist ein Frontalangriff auf die vorsorglichen Grenzwerte, die Gültigkeit haben», sagt Peter Kälin. Der Mediziner ist Präsident der Vereinigung Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz. Die Organisation werde nun das Gespräch mit den Parlamentariern in Bern suchen.

Der Berufsverband der Schweizer Ärzte reagiert ebenfalls kritisch. Von der aktuellen bewährten Praxis solle nicht abgewichen werden, solange kein wissenschaftlicher Nachweis darüber bestehe, «dass eine höhere Belastung keine gesundheitlichen Auswirkungen hat», teilt die FMH mit.

Swisscom, Sunrise und Salt begrüssen dagegen den Vorstoss der nationalrätlichen Kommission. Die Massnahmen seien kurz- und mittelfristig bei der Einführung der neuen Technologie hilfreich. Salt-Sprecher Benjamin Petrzilka verlangt deshalb, dass die Politik die Vorschläge rasch umsetzt.


Video: Handyantennen im Boden 

 

https://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/standardparlamentarier-wollen-strahlenschutz-durch-die-hintertuer-lockern/story/14151259

Vor einem Jahr wurden in Zürich Handyantennen im Boden verbaut – kaum sichtbar in Form von Schacht­deckeln. Wie reagieren Passanten darauf? Video: Lea Blum und Mario von Ow


Gleichzeitig stellen die drei Mobilfunkbetreiber aber klar: Trotz einer Neuberechnung der Grenzwerte sei eine leichte Erhöhung nötig. Nur so könne das neue, schnellere Mobilfunknetz in der Schweiz zügig und flächendeckend lanciert werden.

Marktführer Swisscom mit seinen 6,6 Millionen Mobilfunkkunden hatte Mitte Februar – vor der Abstimmung im Ständerat – angekündigt, als erster Schweizer Anbieter 5G noch Ende 2018 punktuell einführen zu wollen. Der Zeitplan sah damals vor, das schnelle Netz dann binnen zwei Jahren einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Nachdem die kleine Kammer entschieden hatte, die Grenzwerte nicht anzupassen, muss Swisscom den Zeitplan überarbeiten. Am Starttermin hält das Unternehmen aber fest.

Swisscom geht aber heute davon aus, dass das 5G-Netz im Jahr 2020 Lücken aufweisen wird – selbst wenn der Bundesrat die Strahlenschutzverordnung im Sinne der nationalrätlichen Fernmeldekommission anpassen sollte.

(Tages-Anzeiger)
Wirtschaftsredaktor Jon Mettler 

Erstellt: 19.04.2018, 06:46 Uhr

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